Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – zankl media gmbh
Stand: September 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der zankl media gmbh (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher (§ 13 BGB) sind
von einer Beauftragung ausgeschlossen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags, gilt dies ebenfalls als Annahme.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten, Inhalte, Logos, Texte, Bilder und Lizenzen in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Mehraufwand und Mehrkosten trägt der Kunde.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter an den gelieferten Inhalten. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 4 Leistungen Dritter / Subunternehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, Freelancer oder Drittdienstleister einzuschalten.
(2) Für deren Leistungen haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die Nutzung in Deutschland, Österreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Frankreich, Kroatien, übrige
EU sowie Schweiz ein.
(2) Die Nutzungsrechte umfassen Print, Online und Social Media.
(3) Eine Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig und kann gesondert vergütet werden.
(4) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
(5) Herausgabe offener Dateien (z. B. InDesign, PSD) erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und gegen Vergütung.
§ 6 Herstellerbilder und vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Bilder, Texte, Logos oder sonstige Materialien von Dritten (z. B. Herstellern von Produkten, die der Kunde vertreibt) beschafft oder vom Kunden zur Verfügung gestellt erhält, ist allein
der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen. Der Auftragnehmer prüft diese Rechte nicht.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung solcher Materialien geltend gemacht werden.
§ 7 Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse, Kundennamen und Logos als Referenz auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen sowie in Präsentationen und Druckwerken zu verwenden.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Abrechnungen erfolgen je nach Vereinbarung auf Stunden-, Tages- oder Pauschalbasis.
(2) Zahlungsziel ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Fremdkosten (z. B. Druck, Lizenzen, Stockmaterial, Freelancerleistungen) werden dem Kunden weiterberechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür einen angemessenen Aufschlag zu berechnen.
(4) Reise- und Fahrtkosten werden gemäß Angebot abgerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB), d. h. Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte, sowie eine Pauschale in Höhe von 40 €.
§ 9 Forderungsabtretung / Factoring
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus Vertragsverhältnissen mit dem Kunden an eine Factoringgesellschaft abzutreten. In diesem Fall wird der Kunde rechtzeitig über die Abtretung informiert. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die benannte Factoringgesellschaft erfolgen.
§ 10 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben wird.
(2) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen („fiktive Abnahme“).
(4) Mit der Freigabe von Entwürfen, Auftragsbestätigungen, Produktions- oder Druckfreigaben übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalte und Angaben. Eine Haftung des Auftragnehmers für danach verbleibende Fehler ist ausgeschlossen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung oder Abnahme.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
(3) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 5.000 € pro Auftrag.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Für Farbabweichungen bei Drucksachen haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Proof beauftragt hat.
(5) Für von Dritten (z. B. Druckereien, Hosting-Provider) verursachte Störungen haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 13 Gebrauchsanweisungen / Textvorlagen
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden bei Bedarf Textvorlagen für Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die nach bestem Wissen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), Kap. III Abs. 23.4 entsprechen.
Diese Texte sind als Vorlagen zu verstehen und stellen keine Garantie dar, vor Gericht oder gegenüber Behörden uneingeschränkt anerkannt zu werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorlagen vor Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen, anzupassen und auf rechtliche Zulässigkeit zu kontrollieren.
Mit Nutzung der Vorlagen erklärt der Kunde sein Einverständnis und übernimmt die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Einsatz.
Die Leistung des Auftragnehmers erfolgt insoweit im Rahmen eines Dienstvertrages.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, Strom- oder Internetausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen), die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
(2) Eine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Schwarzach, Gerichtsstand ist Straubing.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
§ 16 Verpackungsgesetz / Serviceverpackungen
(1) Der Auftragnehmer liefert teilweise Serviceverpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Verpflichteter zur Beteiligung an einem dualen System ist gemäß Gesetz der Kunde.
(2) Der Kunde kann die Beteiligung der von ihm bezogenen Serviceverpackungen am dualen System über den Auftragnehmer beauftragen. Dies gilt ausschließlich für das Kalenderjahr, in dem die Verpackungen ausgeliefert werden.
(3) Eine rückwirkende Beteiligung für vergangene Jahre ist ausgeschlossen. Unterbleibt eine Beauftragung, obliegt die ordnungsgemäße Systembeteiligung allein dem Kunden.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen das Verpackungsgesetz.